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   BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 1468/90, 2 BvQ 13/90   

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https://dejure.org/1990,8462
BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 1468/90, 2 BvQ 13/90 (https://dejure.org/1990,8462)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.1990 - 2 BvR 1468/90, 2 BvQ 13/90 (https://dejure.org/1990,8462)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 1990 - 2 BvR 1468/90, 2 BvQ 13/90 (https://dejure.org/1990,8462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen wahlvorbereitende Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90

    Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 1468/90
    Soweit die behauptete Verletzung der Chancengleichheit damit begründet wird, daß von den in § 18 Abs. 2 BWahlG benannten Parteien nur diejenigen von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit sind, die bei der Wahl zum 11. Deutschen Bundestag mindestens 75.000 Zweitstimmen erzielt haben, nicht aber auch diejenigen, die - wie die Beschwerdeführerin - bei der Europawahl 1989 über 56.000 Stimmen auf sich vereinigen konnten, ist Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die einstweilige Anordnung des Senats vom 17. Oktober 1990 - 2 BvE 6/90, 2 BvE 7/90 -.

    Im übrigen sind die beanstandeten Regelungen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. zuletzt die Entscheidungen des Senats vom 29. September 1990 - 2 BvE 1/90 u.a. - und vom 17. Oktober 1990 - 2 BvE 6/90 und 2 BvE 7/90 -).

  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 1468/90
    Im übrigen sind die beanstandeten Regelungen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. zuletzt die Entscheidungen des Senats vom 29. September 1990 - 2 BvE 1/90 u.a. - und vom 17. Oktober 1990 - 2 BvE 6/90 und 2 BvE 7/90 -).
  • BVerfG, 29.11.1951 - 1 BvR 257/51

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des BVerfG

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 1468/90
    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehören aber nicht zu den Akten der öffentlichen Gewalt, die § 90 Abs. 1 BVerfGG meint; ihre Überprüfung unter dem Gesichtspunkt einer Grundrechtsverletzung würde dem Wesen dieser Entscheidungen widersprechen (BVerfGE 1, 89 [90]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 1468/90
    Das folgt schon daraus, daß politische Parteien die Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nur im Wege des Organstreits geltend machen können (BVerfGE 4, 27 ff.; st. Rspr.; vgl. BVerfGE 57, 1 [9]).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 1468/90
    Das folgt schon daraus, daß politische Parteien die Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nur im Wege des Organstreits geltend machen können (BVerfGE 4, 27 ff.; st. Rspr.; vgl. BVerfGE 57, 1 [9]).
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